Als Selbstständiger muss man sich selber um die Altersvorsorge kümmern. Für gewisse Selbstständige ist die Versicherung bereits Pflicht und der Bund plant für 2013 eine generelle Pflichtversicherung daraus zu machen.
Im Alter abgesichert zu sein ist wichtig, denn wer weiß, was kommt? HartzVI kann weit unter dem Existenzminimum liegen. Jeder Selbstständige möchte irgendwann einmal die Früchte seiner Arbeit ernten und sich auch zur Ruhe setzen. Wer aber für das Alter nicht ausreichend vorgesorgt hat, schaut schnell in die Röhre.
Wer muss als Selbstständiger einzahlen?
Die Pflicht der Versicherung hat einen simplen Grund: Den Schutz der Selbstständigen vor der Altersarmut. Die Beiträge werden automatisch abgeführt und in die Rentenkasse eingezahlt. Dadurch wird nach und nach die Vorsorge für das Alter aufgebaut. Die Prüfung der Versicherungspflicht wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen. Auf diese Weise lässt sich klären, ob Beiträge abgeführt werden müssen oder nicht.
Im Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Berufsgruppen von vorneherein verpflichtet sind in die gesetzliche Rentenkasse auch als Selbstständige einzahlen müssen:
# | Berufsgruppen |
---|---|
1 | Selbständige Handwerker |
2 | Pflegepersonen |
3 | Hebammen |
4 | Künstler und Publizisten |
5 | Selbstständige mit nur einem Auftraggeber |
6 | Existenzgründer, die einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten |
Die Rentenversicherungspflicht wird für die meisten Selbstständigen am Kriterium der Scheinselbstständigkeit festgemacht. Das gilt vor allem, wenn man an die Weisungen eines einzelnen Auftraggebers gebunden ist. Oder aber wenn bestimmte Arbeitszeiten eingehalten werden müssen.
Rentenpflicht für Selbständige ab 2013?
Die Bundesregierung plant, eine Rentenversicherungspflicht für alle hauptberuflich Selbständigen einzuführen. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Selbstständige eine Art Basisversicherung für die Berufsunfähigkeit hat. Besprochen wurde ein Beitrag von 250 bis 300 Euro im Monat. Das soll ausreichen um einen Grundbetrag von 700 Euro im Monat erreicht. Die Vorsorgepflicht könnte ab Januar 2013 greifen.
Das Konzept hat auch wieder Ausnahmen vorgesehen. Für Personen über 30 Jahre. Auch Mitglieder von Versorgungswerken sollen von der Vorsorgepflicht ausgenommen werden. Eine Sonderregelung gilt auch für diejenigen, die bereits eine private Altersvorsorge für die Rente aufgebaut haben.
Was zahlen Selbstständige?
Für Selbstständige wird von der Rentenversicherung ein einheitlicher Regelbeitrag erhoben. Festgelegt wird dieser Beitrag jedes Jahr neu von der Bundesregierung. Im Jahr 2010 müssen Selbständige in den westlichen Bundesländern monatlich 508,45 Euro abführen.
Existenzgründer sind von dieser Pflicht teilweise befreit, sie müssen nur den halben Regelbeitrag zahlen. Wer gerade in die Selbstständigkeit startet, nach Definition aber eigentlich Scheinselbstständig ist, kann sich in den ersten drei Jahren komplett von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit die Beitragszahlungen am Einkommen zu bemessen. Es ist möglich mehr in die Rentenkasse einzuzahlen. Eine Sozialklausel sorgt dafür, dass bei stark gesunkenen Einnahmen (mindestens 30 Prozent) geringere Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen.
Rentenversicherung für Selbstständige – Fazit
Die Vorsorge für das Alter ist eine der wichtigsten, die man treffen kann. Im Alter von Armut betroffen zu sein ist für niemanden schön, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat. Deshalb ist es wichtig sich rechtzeitig abzusichern. Allerdings werden für Selbstständige auch private Versicherungen für das Alter angeboten. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also in jedem Fall, um das bestmögliche Angebot zu finden.